Freie Fahrt für 1-er Schüler

Zahlen mit dem guten Zeugnis
Da lohnen sich gute Noten gleich doppelt: Mit mindestens einem "Einser" im Zeugnis dürfen bayerische Schüler am ersten Tag der Schulferien, dem 2. August, den Nahverkehr kostenlos nutzen.
Das Angebot gilt für alle Züge im bayerischen Regionalverkehr sowie auf den Strecken vieler Kooperationspartner. Mit dabei: die Verkehrsmittel im MVV.
Wer darf fahren?
Schülerinnen und Schüler von Förder-, Grund-, Haupt-, Wirtschafts-, Real- und Fachoberschulen sowie Gymnasien in Bayern, die mindestens einen "Einser" bzw. ein "sehr gut" bzw. bei Gymnasiasten der Kollegstufe 13/14 oder 15 Punkte im Abschlusszeugnis 2010 vorweisen können. Bei Zeugnissen mit Verbalgutachten genügt eine sehr gute Beurteilung in mindestens einem Fach.
Wo darf gefahren werden?
- in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen in Bayern
- in den Verkehrsverbünden und -gemeinschaften MVV, VGN, AVV sowie VAB
- in Baden-Württemberg von/nach Thalfingen, Oberelchingen und Unterelchingen bis Ulm Hbf
- auf der Außerfernbahn - Vils (Gr) - Reute (Tirol) - Ehrwald (Gr) - im Verkehr von/nach Deutschland
- bis zu den Grenzbahnhöfen Kufstein und Salzburg jeweils in der 2. Klasse
Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?
- Nahverkehrszüge von DB Regio Bayern (IRE, RE, RB, S)
- Züge der Eisenbahnverkehrsunternehmen: BOB, Bayerische Regiobahn GmbH, Berchtesgadener Landbahn, Regental Bahnbetriebs GmbH, Vogtlandbahn, Hessische Landesbahn und Erfurter / Bahn GmbH
- Alle Verbundverkehrsmittel (S- und U-Bahn, Bus und Tram) im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und in den weiteren beteiligten Verkehrsverbünden und -gemeinschaften
Um das Angebot nutzen zu können genügt es, ein aktuelles Zeugnis oder Verbalgutachten im Original oder als Kopie mitzuführen und gemeinsam mit Personal-, Schüler- oder Kinderausweis vorzuzeigen.

